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Feuchtbiotope sind wertvolle Bestandteile unserer Landschaft. Zum Beispiel alte Kiesgruben, die z.B. von Jugendgruppen in mühevoller Knochenarbeit in einen naturnahen Lebensraum für Wasservögel, Amphibien, Insekten und Wasserpflanzen umgewandelt wurden. Das kleine Paradies zieht aber leider nicht nur Tiere und Pflanzen an: Spaziergänger stellen sich ein, oft ohne Rücksicht auf die junge Bepflanzung. Steine ins Wasser zu werfen macht viel Freude - aber nicht den Wildtieren, die bei ihrer Nahrungsaufnahme gestört werden. Wasservögel verlassen ihre Gelege und die Eier kühlen aus. Ein andermal treffen wir einen begeisterten „Aquarianer,“ der mit hohen Stiefeln im Wasser steht und sich Wasserflöhe fängt, anstatt sich diese für ein paar Groschen im Zoogeschäft zu kaufen. Oder Besitzer eines Gartenteiches, die sich dafür ein paar Frösche holen wollen, ohne zu wissen, dass Amphibien unter strengem Naturschutz stehen. Jemand wirft Stöcke ins Wasser, die sein Hund apportieren soll. Im Sommer kommt es noch schlimmer: Badegäste finden sich ein. Überall parken Autos, die Reste von Lagerfeuern und viel Müll verunzieren die Gegend. Die Ufervegetation ist flachgetrampelt und den Wasservögeln, die im Schilfgürtel brüten wollten, ließen neugierige Menschen und Hunde keine Ruhe. Ist es nicht höchste Zeit, dass Menschen lernen die Umwelt mit Respekt und Rücksicht zu behandeln, statt alles nur für das eigene Vergnügen zu benutzen? Diese Feststellung gilt nicht nur für Feuchtbiotope. Das Beispiel lässt sich auf viele unnötige oder unüberlegte Aktivitäten von Menschen übertragen!
Betretungsverbote zum Schutz von Tieren und Pflanzen gelten auch für „Naturliebhaber.“
Naturschutzbereiche ungestört lassen.
Hunde gehören an die Leine; Leinenzwang in den Setz- und Brutzeiten.
Amphibien und Laich dürfen nicht aus einem Gewässer entnommen werden.
Badevergnügen von Menschen oder Hunden bitte nicht im Schutzbiotop.
Reiter bleiben auf den dafür vorgesehenen Wegen.
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