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Gefärbte und parfümierte Lampenöle gehören nicht in Kinderhände

Diese Öle werden von Kindern oft mit Säften oder Limonaden verwechselt, weil sie so schön bunt sind. Das Niedersächsische Umweltministerium warnt: “...Schon sehr kleine Mengen verschlucktes Öl können schwere bleibende Lungenschäden verursachen oder sogar zum Tod führen.„ Die Öle seien so beschaffen, dass sie beim Verschlucken leicht in die Luftröhre und Lunge gerieten. Je dünnflüssiger die Öle, desto gefährlicher sind sie. „Wenn ein Kind bloß am Lampendocht nuckelt, kann das schon bleibende Schäden bewirken.“
Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen nur noch Lampenöle mit einer bestimmten hohen Oberflächenspannung verkauft werden. Die Öle sind dann so zähflüssig, dass sie praktisch niemand mehr trinken oder aufsaugen kann.
„Wer Lampenöl verschluckt hat, muss sofort zum Arzt, auch wenn er oder sie zunächst scheinbar nur geringe Beschwerden hat. Auf gar keinen Fall darf man ein Erbrechen ausgelösen, weil dadurch das Öl erst recht in die Lunge geraten kann.“
Trotz verbesserter Regelungen wie etwa der Einführung kindersicherer Verschlüsse für Ölflaschen geht die Zahl der Lampenölunfälle bisher nicht messbar zurück. Jährlich erreichen die deutschen Giftinformationszentralen knapp 1000 Anfragen zu Lampenöl-Vergiftungen.
Hinweise bei akuten Vergiftungen und Anfragen gibt die Giftinformationszentrale Nord des Universitätsklinikums Göttingen.
Sie ist unter der Telefonnummer 0551 / 19240 im 24-Stunden Dienst zu erreichen.

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