|
Kühlschränke sind Hauptverbraucher im Haushalt; so sollte man mindestens die Energieklasse „B“ wählen. Die Energiesparklassen lassen sich über-prüfen, und das Energielabel nennt den Jahresverbrauch. Kühlgeräte sollten nicht in der Sonne oder neben dem Herd, der Spülmaschine oder der Heizung stehen. Die Luftzufuhr muss an der Rückseite des Kühlschrankes gewährleistet sein, wo in der Regel die wärmetauschenden Flächen liegen. Besitzen Sie eine Gefriertruhe, verzichten Sie auf das Gefrierfach im Kühlschrank. Durch geringen Energieverbrauch schonen Sie das Klima und Ihre Geldbörse.
Bei der Beurteilung eines Kühlgerätes ist außerdem die Wahl des Kältemittels entscheidend: Es darf bei der Kälteerzeugung und im Isolierraum keine FCKW, H-FCKW oder FKW (R 134a) enthalten sein. Auf dem Typenschild sollten die natürlichen Kohlenwasserstoffe R600a oder R290m (Isobutan bzw. Propan) angegeben sein. Ca. 80% der heute in Deutschland produzierten Geräte entsprechen dem geforderten ökologischen Standard, und sind überall erhältlich. Beachten Sie auch bei Billigangeboten, dass der Isolierschaum unter Umständen FKW oder H-FCKW enthält. Geräte, die mit „FCKW-frei“ gekennzeichnet sind, enthalten in der Regel FKW. Um die Ozonschicht und das Klima vor gefährdenden Stoffen zu schützen, sollte man nur Kühlgeräte verwenden, die keine chlorierten oder fluorierten Substanzen im Kältekreislauf und in der Isolierung enthalten, und die wenig Energie verbrauchen.
Bitte entsorgen Sie ihr altes Gerät ordnungsgemäß!
Kühlgeräte aus privaten Haushalten werden vom Landkreis Stade kostenfrei angenommen. Sie können die Geräte als Sperrmüll anmelden oder direkt bei den Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfen entsorgen.
Zurück
zur Übersicht
|